Privat geht vor Katastrophe?


„Privat geht vor Katastrophe“?

Dieser in der DDR viel zitierte Leitsatz regelte das Herangehen an staatlich verordnete Aufgaben und bewahrte uns vor Übereifer!

Ein wenig an sich selbst denken, das ist legitim, wenn dadurch anderen Menschen kein Schaden entsteht.

Im Falle der Elblandkliniken verhält es sich gerade umgekehrt. Durch seinen Privatisierungsdrang legt der Landrat Arndt Steinbach zusammen mit seiner Regierungspartei einen Eifer an den Tag, der von der gesamten Opposition nicht verstanden und abgelehnt wird.

Er rechnete seinen Kreisräten vor, dass aufgrund fehlender Landesfördermittel, abnehmender Verweildauer und Patientenzahlen der Landkreis zukünftig finanzielle Probleme bei der Erhaltung seiner Krankenhäuser haben werde. Die Elblandkliniken werden sich weiteren Kapazitätsanpassungen stellen müssen.

Der durch beide Häuser im letzten Jahr ausgeschüttete Gewinn war nur deshalb möglich, weil die eingesetzten Finanzmittel des Landkreises in Höhe von fast 22 Mio. Euro nicht in der Bilanz des Krankenhauses auftauchen. Müssten Zins und Tilgung der Kredite direkt durch die Elblandkliniken erbracht werden, wäre das Ergebnis negativ. Zudem gilt in den Häusern noch ein sogenannter Notlagentarifvertrag, der sich durch die niedrigen Personalkosten positiv auf das Ergebnis auswirkt.

Gesucht wird nun ein finanzstarker Partner, der durch mehrheitlichen Aufkauf die Verantwortung für die weitere Entwicklung und damit Zukunftsfähigkeit beider medizinischer Einrichtungen übernimmt.

Der Verantwortung für die Daseinsfürsorge seiner Bürger kann sich der Landkreis nicht entziehen!

Deshalb soll vorsorglich eine sogenannte Rückfallklausel als Bestandteil des Beteiligungsvertrages sicherstellen, dass im Falle der medizinischen Unterversorgung der Landkreis das Recht hat, die Häuser zurückzunehmen. Durch eine Minderheitsbeteiligung will sich der Landkreis Einflussmöglichkeiten auf wesentliche Gestaltungsentscheidungen bewahren.

Das eine nicht tun und das andere nicht lassen wollen!

Bei genauerem Hinschauen lautet auch hier wieder die Gretchenfrage:

Sind ausschließlich privat geführte Unternehmen in der Lage kostendeckend zu arbeiten und Gewinn zu erwirtschaften?

Die Meißner Ex-Landrätin Renate Koch sagt: „Private können´s nicht besser.“ Sie spricht sich gegen einen Verkauf von kommunalen Vor- und Fürsorgeeinrichtungen aus.

Diese Meinung vertritt auch die PDS- Fraktion des Kreistages. Wir haben geschlossen gegen die Privatisierung gestimmt. Gleiches Verhalten ist der SPD und den Grünen zu bescheinigen.

Die kommunale Ebene kann mit dem Problem der immer geringer ausfallenden Fördermitteln genauso gut fertig werden wie ein Privatunternehmen. Das wäre sogar eine echte Herausforderung, der sich der Betriebsrat und ein großer Teil der Kreisräte gern stellen würde.

Eine Frage, welche sich mir persönlich stellt ist die, ob Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge überhaupt Gewinne erzielen sollten, oder ob sie nicht zu den Dingen gehören, welche sich die Menschen leisten wollen.

Wenn aber in diesem Bereich Gewinn in Größenordnungen erwirtschaftet wird, dann gehört dieser nicht in private Taschen.

Dagmar Gorek,

Stadt- und Kreisrätin, Coswig am 26.08.2006

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