„Stadtrat bestätigt den Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009“
von Dagmar Gorek
von Dagmar Gorek
Stadträtin
Solche oder eine ähnliche Formulierung werden wir im nächsten Coswiger Amtsblatt lesen können. Was verbirgt sich dahinter?
Eine gewaltige Anstrengung unserer Stadtverwaltung zum Zwecke der Umstellung der bisherigen kameralistischen Haushaltsführung mit Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf die drei Komponenten der Doppik (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung).
Dazu war die Bewertung des gesamten Anlagevermögens (Sachanlagevermögen und Finanzanlagen) und des Umlaufvermögens der Stadt Coswig und die Gegenüberstellung der sich daraus ergebenden Aktiva mit anderen Kenngrößen der Haushaltsführung (Passiva) in einer Bilanz notwendig.
Durch Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2003 ist die Doppik auf kommunaler Ebene bis 2013 in allen Bundesländern einzuführen.
Mit der Haushaltssatzung 2009 begann für Coswig das erste doppische Haushaltsjahr. Erste Entwürfe der Eröffnungsbilanz wurden dem Finanzausschuss regelmäßig im Verlaufe des Jahres 2009 vorgestellt. Erst Ende 2010 liegt der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit seiner Empfehlung an den Stadtrat vor.
Pro und kontra Doppik
Durch die Interpretation einzelner Kennziffern der Bilanz können sehr genaue Aussagen zur Vermögens- und Finanzlage der Großen Kreisstadt Coswig getroffen werden. Durch die Kosten- Leistungsrechnung ist eine bessere Grundlage für Entscheidungen, ob Leistungen durch Eigenerstellung oder Fremdbezug günstiger zu erbringen sind, gegeben. Eine strategische Ressourcenplanung ist möglich.
Dennoch verhalten sich die Kommunen sehr zögerlich und zurückhaltend. Etwa 51% der Kommunen haben noch keine Projektplanung aufgestellt und auch noch nicht mit der Inventarisierung begonnen.
Auf der kommunalpolitischen Konferenz 2010 zum Thema „Kommunale Haushalte und Finanzen im Umbruch“ setzte sich als letzter Redner ein Fachhochschuldozent a.D. und jetziger Gemeinderat in Baden- Württemberg kritisch mit der Doppik auseinander. Für ihn sei Doppik (Doppelte Buchführung in Konten oder kaufmännische Buchführung) für kommunale Haushalte wesensfremd. Kommunen seien keine Kaufleute, sondern müssen demokratisch legitimiert Leistungen für das Gemeinwohl erbringen.
Auch der Begriff „Produkte“ passe nicht zu den Gemeinden. Die Entgeltlichkeit steht mit dem Produkt in Verbindung. Kommunen bieten jedoch Leistungen auch ohne Entgelt an. Die Verfassungen der Länder fordern von den Kommunen die stetige und dauerhafte Aufgabenerfüllung, aber keine Produkte usw. (nachzulesen bei Kommunal-Info 09/2010 des KFS e.V.).
Der Umstieg auf die Doppik verursacht Kosten und Arbeitsaufwand. Keine Frage!
Für Coswig war das ein Grund, lieber eher als später damit zu beginnen.
Unsere Fraktion hat den Prozess aktiv begleitet und konnte so dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Eine gewaltige Anstrengung unserer Stadtverwaltung zum Zwecke der Umstellung der bisherigen kameralistischen Haushaltsführung mit Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf die drei Komponenten der Doppik (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung).
Dazu war die Bewertung des gesamten Anlagevermögens (Sachanlagevermögen und Finanzanlagen) und des Umlaufvermögens der Stadt Coswig und die Gegenüberstellung der sich daraus ergebenden Aktiva mit anderen Kenngrößen der Haushaltsführung (Passiva) in einer Bilanz notwendig.
Durch Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2003 ist die Doppik auf kommunaler Ebene bis 2013 in allen Bundesländern einzuführen.
Mit der Haushaltssatzung 2009 begann für Coswig das erste doppische Haushaltsjahr. Erste Entwürfe der Eröffnungsbilanz wurden dem Finanzausschuss regelmäßig im Verlaufe des Jahres 2009 vorgestellt. Erst Ende 2010 liegt der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit seiner Empfehlung an den Stadtrat vor.
Pro und kontra Doppik
Durch die Interpretation einzelner Kennziffern der Bilanz können sehr genaue Aussagen zur Vermögens- und Finanzlage der Großen Kreisstadt Coswig getroffen werden. Durch die Kosten- Leistungsrechnung ist eine bessere Grundlage für Entscheidungen, ob Leistungen durch Eigenerstellung oder Fremdbezug günstiger zu erbringen sind, gegeben. Eine strategische Ressourcenplanung ist möglich.
Dennoch verhalten sich die Kommunen sehr zögerlich und zurückhaltend. Etwa 51% der Kommunen haben noch keine Projektplanung aufgestellt und auch noch nicht mit der Inventarisierung begonnen.
Auf der kommunalpolitischen Konferenz 2010 zum Thema „Kommunale Haushalte und Finanzen im Umbruch“ setzte sich als letzter Redner ein Fachhochschuldozent a.D. und jetziger Gemeinderat in Baden- Württemberg kritisch mit der Doppik auseinander. Für ihn sei Doppik (Doppelte Buchführung in Konten oder kaufmännische Buchführung) für kommunale Haushalte wesensfremd. Kommunen seien keine Kaufleute, sondern müssen demokratisch legitimiert Leistungen für das Gemeinwohl erbringen.
Auch der Begriff „Produkte“ passe nicht zu den Gemeinden. Die Entgeltlichkeit steht mit dem Produkt in Verbindung. Kommunen bieten jedoch Leistungen auch ohne Entgelt an. Die Verfassungen der Länder fordern von den Kommunen die stetige und dauerhafte Aufgabenerfüllung, aber keine Produkte usw. (nachzulesen bei Kommunal-Info 09/2010 des KFS e.V.).
Der Umstieg auf die Doppik verursacht Kosten und Arbeitsaufwand. Keine Frage!
Für Coswig war das ein Grund, lieber eher als später damit zu beginnen.
Unsere Fraktion hat den Prozess aktiv begleitet und konnte so dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Da mir in Ihrem Artikel das Kontra zu lang erscheint und das Pro zu kurz kommt, anbei mein Artikel für die Broschüre des SMI "Doppik für Mandatsträger" (http://www.kommunale-verwaltung.sachsen.de/download/Kommunale_Verwaltung/Broschuere_Doppik.pdf):
AntwortenLöschen"Die Reformnotwendigkeit des kommunalen Rechnungswesens in Deutschland wurde über viele Jahre in der Fachpresse ausführlich diskutiert und war längst notwendig. Einen Haushalt ohne Einbeziehung einer vollständigen Abbildung des Werteverzehrs des Vermögens aufzustellen, kommt einer
Ausblendung der Realität gleich und
verschiebt die Erwirtschaftung der werteverzehrbezogenen Aufwendungen
auf die Folgegenerationen. Die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune konnte in der Kameralistik ohne Einbeziehung der Vermögenslage und aller Verbindlichkeiten nicht transparent gemacht werden. Mit dem doppischen Haushalt wird diese Schwachstelle beseitigt. Es ist nicht mehr folgenlos, einen Vermögensgegenstand zur Sanierung in den Investitionsplan einzuordnen, ohne zu berücksichtigen, ob dieser bereits vollständig abgeschrieben ist. Auch findet verstärkt Beachtung,
dass als Folge von Investitionen die Belastungen aus dem Werteverzehr künftige Haushalte belasten. Heutige Generationen, die den Nutzen aus dieser Infrastruktur ziehen, müssen die Abschreibungen finanzieren und überlegen die Folgen einer Investitionsentscheidung viel stärker. Es werden verstärkt städteplanerische und strategische Investitionsentscheidungen unter Berücksichtigung der finanziellen Folgen abgewogen. Damit ist ersichtlich, dass die Doppik auch ein Umdenken im Handeln der Verwaltung und des Stadtrates bewirkt.
Auf Basis fundierter Zahlen stellt der Haushalt die Wahrheit der finanziellen Lage dar und beseitigt das Problem fehlender Generationengerechtigkeit des kommunalen Haushalts. Heutige Generationen entscheiden nicht mehr nur über große Investitionen und überlassen die Refinanzierung den Folgegenerationen, sondern leisten ihren aktiven Beitrag in Form der Erwirtschaftung des Werteverzehrs und damit der Schaffung der finanziellen Voraussetzung für die Reinvestitionen nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.“
Thomas Schubert (Bürgermeister
und Kämmerer der Großen Kreisstadt
Coswig, Doppik eingeführt zum
01.01.2009)
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Sie beschreiben darin ausschließlich das Pro. Gibt es kein Kontra?
AntwortenLöschenAuch der Landkreis Meißen muß ab dem Jahr 2013 seine Haushaltwirtschaft nach den Regeln des "Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen" führen. Wie wir wissen, ist als Voraussetzung für die Doppik eine Eröffnungsbilanz über die Vermögenswerte aufzustellen. Die Bewertung des Vermögens der Kreisstraßen und der Ingenieurbauwerke liegt im Verantwortungsbereich des Kreisstraßenbauamtes. Die Zustandserfassung und Bewertung der Straßen und Ingenieubauwerke stellen einen erheblichen technischen Aufwand und einen Zeitaufwand dar, der nicht vom Kreisstraßenbauamt umgesetzt werden kann. Deshalb soll die Zustandserfassung und die Bewertung des Infrastrukturvermögens Straße im Jahr 2011 von externen Büros durchgeführt werden. Die Höhe der zu erwartenden Kosten wird mit voraussichtlich 100.000 EUR eingeschätzt und den Kreishaushalt belasten.
Dazu wird der Technische Ausschuss des Kreistages in öffentlicher Sitzung am 08.03.2011 einen Beschluss fassen. Wohl oder übel!