Erste Pressereaktion zum Thema "Bahnlärm und Wohnen"

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Freitag, 14. Oktober 2011

(Sächsische Zeitung)

Erste Mietminderungen wegen Bahnlärms

Von Torsten Oelsner

Bis zu 20 Prozent weniger Kaltmiete sind möglich. Aber nicht alle Betroffenen dürfen reduzieren.


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Die Bewohner der Coswiger Neubaugebiete in Bahndammnähe sind verstärkt vom Bahnlärm betroffen. Jetzt haben die ersten Mietminderung angekündigt. Die Vermieter wollen mit der Bahn Kontakt aufnehmen. Foto: Kube
Coswig. Der Mieterverein Meißen hat derzeit gut zu tun. Die großen Umbaumaßnahmen besonders im Coswiger Wohngebiet Dresdner Straße hätten für einen starken Zuwachs an neuen Mitgliedern geführt, so die Führung des Mietervereins.

Jetzt mehren sich auch die Fälle, in denen Mieter die Miete wegen des unerträglichen Bahnlärms mindern. „Zwischen 15 und 20 Prozent der monatlichen Kaltmiete kann man wegen Lärm mindern“, so Irene Seifert. Die Coswiger Rechtsanwältin ist neben Eyk Schade zweite Vorsitzende des Mietervereines Meißen und Umgebung. Die Begründung der Minderung liefert der Paragraph 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach das Einbehalten von Teilen des Mietzinses möglich ist, wenn es eine Änderung des vertragsgemäßen Zustandes gibt. Und das sei beim Thema Bahnlärm eindeutig der Fall. Der Mieter selbst müsse die Miete mindern, das aber seinem Vermieter mitteilen. Der wiederum könne sich nicht auf „höhere Gewalt“ oder mit der Bemerkung, es sei nicht seine Schuld herausreden. Die Änderung des „vertragsgemäßen Zustandes“ sei eine Sache an sich. Dem Vermieter bleibe nur, gegen diese Störung seiner Verträge vorzugehen. Diese Mietminderung gelte ausschließlich für Altverträge. Wer jetzt neu beispielsweise in einen der umgestalteten Blocks in Coswig einziehe, akzeptiere mit seinem neuen Mietvertrag auch den Lärm als Bestandteil oder muss binnen weniger Tage nach dem Einzug seine Minderung geltend machen.

Inzwischen kenne man aus Coswig einen Fall, bei dem die Wohnungsgenossenschaft Coswig die Minderung der Miete durch eine vom Baugeschehen betroffene Familie solange unbeachtet ließ, bis zwei Monatsmieten Verzug aufgelaufen waren. Daraufhin habe die Genossenschaft mit der fristlosen Kündigung reagiert, so Irene Seifert. Ähnliches könnte auch bei Minderungen wegen Lärm passieren, wobei die Gerichte dieselben Tabellen heranzögen, was die Höhe der Minderung anbelangt und die Leute juristisch nichts zu befürchten hätten. „Die Gerichte urteilen nur dann im Sinne des Vermieters, wenn die Miete in einem deutlichen Missverhältnis zum beanstandeten Mangel gemindert wurde, erklärt die Anwältin.

Musterbrief mit Adresse

Um den Bewohnern das Ganze leichter zu machen, hatte die neue Bürgerinitiative gegen den Bahnlärm einen Musterbrief auf ihre Homepage gestellt, den sie allerdings nach der diskreten Einflussnahme einer Aufsichtsrätin der Genossenschaft wieder vom Netz nahm. „Das war ein Fehler“, gibt Hort Heiden, einer der beiden Gründer offen zu. In dem Musterbrief habe sogar die Adresse der Wohnungsgenossenschaft Coswig gestanden. Das gehe natürlich nicht. Inzwischen war zu erfahren, dass die WGC eine eigene Klage gegen die Bahn anstrebe. Eine Bestätigung war dazu bei der Genossenschaftsführung gestern nicht zu bekommen. Betroffen ist aber auch die städtische Wohnbau- und Verwaltungsgesellschaft Coswig (WBV). Geschäftsführerin Pia Engel bereite gerade ein Schreiben an die Bahn vor, indem sie auf die Probleme der Mieter in diesem Bereich aufmerksam machen will.

„Sinnvoll wäre es, wenn wir unsere Aktivitäten bündeln würden“, sagt WBV-Aufsichtsratsvorsitzender Sven Böttger. Die WBV sei an dieser Stelle nämlich argumentativ etwas im Nachteil, weil sie gar nicht so viele Wohnungen habe, die unmittelbar an der Bahn gelegen seien. Die großen Genossenschaftsbauten schirmten die WBV-Häuser gewissermaßen gegen den gröbsten Lärm ab. Dennoch habe man nur im geschlossenen Auftreten aller Vermieter eine Chance, etwas zu ändern.

Ein weiterer Bericht erschien im Wochenkurier.

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