Sitzungsergebnisse zum Wohngebiet Dresdner Straße
interpretiert von Stadträtin Dagmar Gorek
Wie großzügig man zu DDR- Zeiten Straßen gebaut hat!
So ist es nicht in Coswig! |
Oben aufgeführter Umstand macht es möglich, dass der öffentliche Straßenraum für die Stellplatzversorgung des ruhenden Verkehrs genutzt werden kann.
In den letzten Jahren wurden dabei Zustände erreicht, die einerseits den fließenden Verkehr behindern, Zuwegungen und Aufstellflächen für die Feuerwehr nicht mehr gewährleisten und gleichzeitig die gestiegenen Mobilitätsansprüche der Einwohner deutlich machen. Die planerischen Vorgaben des Stadtumbaukonzeptes für das Wohngebiet Dresdner Straße bringen weitere Ansprüche an das Wohnumfeld mit sich.
Vorliegende Stellplatzkonzeption soll für künftige Genehmigungsverfahren eine rechtssichere Beurteilungsgrundlage sein für die durch die Bauherren nachzuweisenden Stellplätze.
Laut städtebaulichem Entwicklungskonzept wird das Wohngebiet in 2013 von ursprünglich 3.218 Wohneinheiten noch 2.821 WE haben. Für diese werden 890 Stellplätze auf "eigenem Grund" zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Quote von 0,32 Stpl./WE und ist die Basis der Betrachtungen.
Nachweislich sollen für baugenehmigungspflichtige Sanierungs- und Umbaumaßnahmen 0,50 Stpl./WE bis 2016 und letztendlich 0,80 Stpl./WE ab 2020 gelten. Der Nachweis der Stellplatzquote hat im Umkreis von 350m um das betreffende Objekt zu erfolgen.
In Anbetracht der Tatsache, dass laut sächs. Baugesetz 1 Stellplatz pro WE bereitzustehen hat, ist mir diese Vorgabe nicht ausreichend und ich habe deshalb gegen die Beschlussvorlage gestimmt. Vor allem aus folgendem Grund: Die mietrechtlich zuordenbaren Garagen aus den gebietseigenen Garagenanlagen dürfen bis 2019 zur Erzielung der festgeschriebenen Stellplatzquote angerechnet werden. Das sind derzeit 491 Garagen! Somit wird bis 2016 nicht viel passieren müssen. Und ab 2020 geschehen Wunder oder hat der demografische Wandel bis dahin das Problem gelöst?