Dr. Franz erwartet ein Angebot
von Reinhard Heinrich
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Dr. Franz - (3. v.l.) vor der Verhandlung |
Die heutige Güteverhandlung am Meissener Amtsgericht hat dem Kläger Dr. Franz zumindest eine Hoffnung gebracht: Die Hoffnung auf ein Einlenken der Beklagten in Richtung Kompromiss. Durch wohlüberlegte Fragestellungen hat der Richter die Position der Wohnungsgenossenschaft Coswig (WGC), stets und immer alles richtig gemacht zu haben, ein wenig erschüttert.
Dr. Franz räumte hinsichtlich seiner Stadtratstätigkeit sofort einen stetigen und nie endenden Lernprozess ein. Auch der Coswiger Stadtverwaltung konnte zwar eine zumindest vorübergehend unentschiedene Haltung vorgeworfen werden, der anwesende Oberbürgemeister wurde allerdings nicht dazu gehört, was auch gegen die Prozessordnung gewesen wäre. Durch ihr Handeln allerdings zeigte sich die Stadt regelmässig zu Korrekturen bereit, wenn etwas nicht optimal verlaufen war.
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Publikum vor Verhandlungsbeginn |
Im beinahe überfüllten grossen Gerichtssal - die Verhandlung musste wegen des hohen Publikums-Andranges räumlich verlegt werden - kam als erstes die Hauptfrage an die WGC, welche Ziele und Absichten gegenüber Dr. Franz mit dem Ausschluss aus der Genossenschaft verfolgt worden seien. Die Antwort darauf bestand im wesentlichen im Vorwurf mangelnder Loyalität des Mitgliedes Dr. Franz gegenüber seiner Genossenschaft. Während die Beklagte sich mit öffentlichen Aussagen "Zurückhaltung auferlegte", habe Dr. Franz die Frage der öffentlichen Parkplätze mehrfach an die Öffentlichkeit gebracht.
Diese Differenz im Umgang mit der öffentlichen Sache (lat.: res publica): Beharren auf dem eigenen - als einzig richtig erkannten - festen Standpunkt gegenüber dem
Franz'schen "Skeptizismus" ("An allem ist zu zweifeln." - René Descartes) soll nun aufgelöst werden.
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Diskussion während der Pause |
Das wäre gut für beide Seiten. Dr. Franz müsste mit seinen 81 Jahren nicht umziehen und die innergenossenschaftliche Demokratie bekäme Wachstumsimpulse. Denn auf eine Abmahnung vor den beiden Kündigungen hatte die WGC-Führung verzichtet. Ein Umgang mit dem Mitglied, der nicht von viel Wertschätzung geschweige denn Loyalität gegenüber den wichtigsten Personen, den Mitgliedern, kündet. Vorstände werden bekanntlich als Beschäftigte eingestellt, Mitglieder muss man gewinnen - und halten. Die Befugnisse der Vorstände sind lediglich durch die Mitglieder verliehen - auch wenn Mitglieder das manchmal - und Vorstände vielleicht sogar öfter - vergessen.