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Haushalt und Doppik

„Stadtrat bestätigt den Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009“
von Dagmar Gorek
Stadträtin
Solche oder eine ähnliche Formulierung werden wir im nächsten Coswiger Amtsblatt lesen können. Was verbirgt sich dahinter?

Eine gewaltige Anstrengung unserer Stadtverwaltung zum Zwecke der Umstellung der bisherigen kameralistischen Haushaltsführung mit Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf die drei Komponenten der Doppik (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung).
Dazu war die Bewertung des gesamten Anlagevermögens (Sachanlagevermögen und Finanzanlagen) und des Umlaufvermögens der Stadt Coswig und die Gegenüberstellung der sich daraus ergebenden Aktiva mit anderen Kenngrößen der Haushaltsführung (Passiva) in einer Bilanz notwendig.

Durch Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2003 ist die Doppik auf kommunaler Ebene bis 2013 in allen Bundesländern einzuführen.
Mit der Haushaltssatzung 2009 begann für Coswig das erste doppische Haushaltsjahr. Erste Entwürfe der Eröffnungsbilanz wurden dem Finanzausschuss regelmäßig im Verlaufe des Jahres 2009 vorgestellt. Erst Ende 2010 liegt der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit seiner Empfehlung an den Stadtrat vor.


Pro und kontra Doppik
Durch die Interpretation einzelner Kennziffern der Bilanz können sehr genaue Aussagen zur Vermögens- und Finanzlage der Großen Kreisstadt Coswig getroffen werden. Durch die Kosten- Leistungsrechnung ist eine bessere Grundlage für Entscheidungen, ob Leistungen durch Eigenerstellung oder Fremdbezug günstiger zu erbringen sind, gegeben. Eine strategische Ressourcenplanung ist möglich.

Dennoch verhalten sich die Kommunen sehr zögerlich und zurückhaltend. Etwa 51% der Kommunen haben noch keine Projektplanung aufgestellt und auch noch nicht mit der Inventarisierung begonnen.
Auf der kommunalpolitischen Konferenz 2010 zum Thema „Kommunale Haushalte und Finanzen im Umbruch“ setzte sich als letzter Redner ein Fachhochschuldozent a.D. und jetziger Gemeinderat in Baden- Württemberg kritisch mit der Doppik auseinander. Für ihn sei Doppik (Doppelte Buchführung in Konten oder kaufmännische Buchführung) für kommunale Haushalte wesensfremd. Kommunen seien keine Kaufleute, sondern müssen demokratisch legitimiert Leistungen für das Gemeinwohl erbringen.
Auch der Begriff „Produkte“ passe nicht zu den Gemeinden. Die Entgeltlichkeit steht mit dem Produkt in Verbindung. Kommunen bieten jedoch Leistungen auch ohne Entgelt an. Die Verfassungen der Länder fordern von den Kommunen die stetige und dauerhafte Aufgabenerfüllung, aber keine Produkte usw. (nachzulesen bei Kommunal-Info 09/2010 des KFS e.V.).

Der Umstieg auf die Doppik verursacht Kosten und Arbeitsaufwand. Keine Frage!
Für Coswig war das ein Grund, lieber eher als später damit zu beginnen.
Unsere Fraktion hat den Prozess aktiv begleitet und konnte so dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Jetzt wird richtig "geplanscht"

Die Wasserschlacht in Coswig ist beendet und es gibt nur Gewinner
von Dagmar Gorek
- Stadträtin -

Stadträtin Dagmar Gorek
  • Die WAB kann ab 01. Oktober ihr neues Wassermodell einführen und damit die steigenden Fixkosten decken, welche durch Investitionen ins Trinkwassernetz und beim Kanalbau entstehen.
  • Die Eigenheimbesitzer sparen bei der Grundgebühr für Trinkwasser und Abwasser.
  • Die Mieter sind richtig glücklich über eine nun endlich einheitliche Grundgebühr innerhalb ihrer Wohnungsgenossenschaft und
  • für alle Coswiger Bürger wird der Mengenpreis des kostbaren Naß und dessen Entsorgung billiger.
Mit diesem Ergebnis ist auch der Stadtrat bei vier Enthaltungen zufrieden, bis auf drei Gegenstimmen.

Fernsehinterview zum Coswiger Wasserpreis

Was unser Coswiger OB Frank Neupold aktuell dazu zu sagen hat ...
... finden technisch einigermaßen gut ausgerüstete Internet-Surfer gegenwärtig (noch bis Donnerstag) im Interview mit Bild und Ton unter

Einfach anklicken und PC-Lautsprecher anschalten muß dann aber jeder selbst. Die Mieter der WBV und die Genossenschaftsmitglieder haben's da einfacher. Sie sind verkabelt und haben es sowie so schon gesehen - oder?

Gerechte Wasserpreise, aber wie?

Überlegungen eines Aufsichtsratsmitglieds
von Dr. Eckehard Franz
Stadtrat
Wie alle anderen Bürger habe ich Preissenkungen gern und Erhöhungen nicht. Die Gründe für Erhöhungen zu akzeptieren fällt schwer, besonders wenn lautstarke Falschbehauptungen diese Einsicht behindern. Der Artikel von Dagmar Gorek trägt nicht zur Klärung, sondern zur Verwirrung bei. Einem ganzen verantwortlich handelnden Aufsichtsrat „Hetze“ und Lügen zu unterstellen, liegt weit außerhalb verantwortlichen Vorgehens.

Mit der Einsicht, dass die gestiegenen Fixkosten mit dem bisherigen Entgelt nicht mehr zu decken sind, hat Dagmar Gorek recht. Aber leider sind alle ihre Schlussfolgerungen und Entgegnungen falsch.

Die ökonomischen und demografischen Gründe für gestiegene Fixkosten sind allgemein bekannt: die immer weiter aufgehende Schere zwischen sinkender Einwohnerzahl, sinkendem Wasserverbrauch und Anstieg der Preise für Materialien, Ersatzteile, Energie und auch der Löhne und Gehälter. Die Stadt Coswig war immer bestrebt, die sozialen Belastungen der Bürger so niedrig wie möglich zu halten und Daseinsvorsorge für alle zu betreiben. Pfennigfuchserei sagten manche dazu, wir nicht.

So sozial dachten und handelten auch die großen Wohnungsgesellschaften und erhöhten erst nach 10 jähriger Pause die Mieten.

Die WAB stand und steht vor der gleichen Herausforderung. Die Folge war eine fast jährliche und imageschädigende Diskussion über Preiserhöhungen bei Trink- und Abwasser. Die schließlich 2008 vorgenommene Erhöhung der Grundgebühr erwies sich als keine Dauerlösung. Sie war ungerecht, weil sie den Gleichheitsgrundsatz entscheidend verletzte, die Mieter entlastete und die Eigenheimbesitzer über Gebühr stark belastete. 9,60 € monatlich standen 1 € in Sechsgeschossern oder 50 Cent in Hochhäusern gegenüber. So nebenbei: wir können froh sein, dass die protestierenden Eigenheimer nicht wie in Meißen oder Lommatzsch den Streit über Gericht ausgetragen haben. Sie hatten gute Aussichten dazu, dass das Gericht diese Regelung gekippt hätte.

Wasserpreise und Tatsachen

Eine sachliche Klarstellung 
von Thomas Schubert
Bürgermeister in Coswig

Da sich die Falschaussagen häufen und teilweise unternehmensschädliche Behauptungen aufgestellt werden, folgende Dinge zur Klarstellung.

1. Eine Neukalkulation der Abwassergebühren war nötig, da das Finanzamt auf eine Kostendeckung gedrungen hat. Ein ordentlicher Kaufmann arbeitet mindestens kostendeckend, sonst ist das Gewerbe Liebhaberei und ein Steuerabzug wird versagt. Somit waren höhere Preise nötig, um die Kostendeckung zu erreichen. Zur Klarstellung: Die Gemeinschaftskläranlage ist im Normalfall zu ca. 90 % ausgelastet, in Spitzenlastzeiten (Regen) sogar überlastet (120 %). Da Leitungsnetze und Klärwerke auf Spitzenlasten auszulegen sind, ist das Klärwerk eher zu klein als zu groß. Ein eigenes Klärwerk nur für Coswig wäre viel teurer und ineffizienter gewesen.

2. Im Rahmen der Neukalkulation von Trink- und Abwasserpreisen erfolgte die Umstellung auf eine 5-Jahres-Kalkulation. Damit waren die bereits bekannten Preissteigerungen im Trinkwasserbezug ab 2011 neben den allgemeinen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Es ist damit entbehrlich, die in der Natur der Sache liegende jährliche Preiserhöhung einer 1-Jahres-Kalkulation über 5 Jahre auszumitteln. Damit entfällt auch der jährlich negative Stadtmarketingeffekt der Presseberichterstattung zu Preiserhöhungen. Diese Preise sind nun für 5 Jahre konstant und für alle planbarer (auch für die Vermieter im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlungen).

3. Wesentlichster Baustein der neuen Grundgebührenstruktur ist die Beseitigung bestehender (wahrscheinlich ungesetzlicher) Ungleichbehandlungen. Die Eigenheimgrundstücke werden bei den Grundgebühren im bisherigen Bezugspunkt Zählergröße ungleich zu den Mietwohnungen auf Grund der Umlegungsart auf die Mieter behandelt. Mit einer Bezugseinheit Haushalt lassen sich die Grundgebühren nun auch bei Mietern direkt und gerecht umlegen. Die Dimensionierung von Wasserleitungen und damit die Fixkosten haben etwas mit der Anzahl der angeschlossenen Haushalte zu tun. Somit kommt eine haushaltsbezogene Fixkostenverteilung dem Gleichbehandlungsgrundsatz viel näher als eine zählergrößenabhängige Grundgebühr.

Noch eine Bemerkung am Rande: Es gibt eine klare Kostentrennung in Abwasser und Trinkwasser durch die schon gesetzlich geforderte Spartenrechnung und keine Vermischung. Dadurch ist eine klare Kostenzuordnung und saubere Kalkulationsgrundlage gewährleistet.

Unsere Wasser- und Abwasserpreise sind im Vergleich zu unseren Nachbarn hoch. Warum? In Coswig gab es die richtige Grundsatzentscheidung durch den Stadtrat, keine Anschlussbeiträge zu erheben. Damit sind viel höhere Kosten Bestandteil der Kalkulation. Oder wäre es Ihnen lieber, wenn WBV und WGC wegen der Anschlussbeiträge insolvenzgefährdet sind, denn diese hätten jeweils mehrere Millionen EUR bezahlen müssen.

Fragen Sie Ihren Vermieter, was ihm lieber ist. Ein Anschlussbeitrag in Millionenhöhe und niedrige Trink- und Abwasserpreise mit geringen Grundgebühren oder höhere Trink- und Abwasserpreise mit höheren Grundgebühren ohne Anschlussbeiträge.

17 August, 2010 15:56
Red. Anmerkung:
Der obige Text erschien hier im Blog zunächst als Kommentar. Wir halten ihn für so informativ und anschaulich, daß er nunmehr in Absprache mit Herrn Schubert auf der Hauptseite erscheint, der besseren Ereichbarkeit wegen..

Dietmar, Du wirst uns fehlen!

In einer geselligen Runde hat der Coswiger PDS- Ortsvorstand am Donnerstag, den 12. Januar seinen langjährigen Vorsitzenden der Stadtratsfraktion, Dietmar Rode, verabschiedet.

Anwesend waren außer den Genossen auch die PDS- Stadträte und sachkundigen Bürger, sowie Claudia Hertlein, Parteivorsitzende des PDS- Kreisverbandes und stellvertretende Landesvorsitzende von „Die Linke. PDS“.

 

Außer Geschenken und guten Wünschen für die Zukunft sind es vor allem Worte des Dankes, die wir Dir, lieber Dietmar mit auf den Weg in Dein neues Zuhause in Radebeul geben wollen.

 

Ursula Windsheimer hielt als erfahrene Kommunalpolitikerin die Laudatio für Dich. Sie weiß, welch anspruchsvolle Nachfolge sie antritt und wir alle, die im Stadtrat tätig sind, werden Dich vermissen! Du hast Maßstäbe gesetzt!

 

Mit Freude und Genugtuung konnten wir vernehmen, dass einer unserer von Dir eingebrachten Schwerpunkte bereits als fester Bestandteil in den Handlungsrahmen des Stadtrates Eingang gefunden hat. Die durch unsere Fraktion alljährlich eingeforderte Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus, am 27. Januar, wurde im letzten Stadtrat durch die Fraktionsvorsitzende der CDU,

Frau Koch, ausdrücklich vertretungsweise für Dich, angeregt.

 

Eine Frage beschäftigt uns natürlich besonders: Wer soll nun im Stadtrat die Worte auf den Punkt bringen, wenn in hitziger Diskussion gestritten wird?

 

Vorläufig lassen wir Blumen sprechen. Diese gingen an den „alten“ Fraktions-vorsitzenden, Ursula Windsheimer als „neue“ Fraktionsvorsitzende, und das nachrückende Stadtratsmitglied Doris Maier.

Wir sagen damit herzlichen Dank und Glückwunsch!

 

Die Fraktion

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