Wasserpreise und Tatsachen

Eine sachliche Klarstellung 
von Thomas Schubert
Bürgermeister in Coswig

Da sich die Falschaussagen häufen und teilweise unternehmensschädliche Behauptungen aufgestellt werden, folgende Dinge zur Klarstellung.

1. Eine Neukalkulation der Abwassergebühren war nötig, da das Finanzamt auf eine Kostendeckung gedrungen hat. Ein ordentlicher Kaufmann arbeitet mindestens kostendeckend, sonst ist das Gewerbe Liebhaberei und ein Steuerabzug wird versagt. Somit waren höhere Preise nötig, um die Kostendeckung zu erreichen. Zur Klarstellung: Die Gemeinschaftskläranlage ist im Normalfall zu ca. 90 % ausgelastet, in Spitzenlastzeiten (Regen) sogar überlastet (120 %). Da Leitungsnetze und Klärwerke auf Spitzenlasten auszulegen sind, ist das Klärwerk eher zu klein als zu groß. Ein eigenes Klärwerk nur für Coswig wäre viel teurer und ineffizienter gewesen.

2. Im Rahmen der Neukalkulation von Trink- und Abwasserpreisen erfolgte die Umstellung auf eine 5-Jahres-Kalkulation. Damit waren die bereits bekannten Preissteigerungen im Trinkwasserbezug ab 2011 neben den allgemeinen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Es ist damit entbehrlich, die in der Natur der Sache liegende jährliche Preiserhöhung einer 1-Jahres-Kalkulation über 5 Jahre auszumitteln. Damit entfällt auch der jährlich negative Stadtmarketingeffekt der Presseberichterstattung zu Preiserhöhungen. Diese Preise sind nun für 5 Jahre konstant und für alle planbarer (auch für die Vermieter im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlungen).

3. Wesentlichster Baustein der neuen Grundgebührenstruktur ist die Beseitigung bestehender (wahrscheinlich ungesetzlicher) Ungleichbehandlungen. Die Eigenheimgrundstücke werden bei den Grundgebühren im bisherigen Bezugspunkt Zählergröße ungleich zu den Mietwohnungen auf Grund der Umlegungsart auf die Mieter behandelt. Mit einer Bezugseinheit Haushalt lassen sich die Grundgebühren nun auch bei Mietern direkt und gerecht umlegen. Die Dimensionierung von Wasserleitungen und damit die Fixkosten haben etwas mit der Anzahl der angeschlossenen Haushalte zu tun. Somit kommt eine haushaltsbezogene Fixkostenverteilung dem Gleichbehandlungsgrundsatz viel näher als eine zählergrößenabhängige Grundgebühr.

Noch eine Bemerkung am Rande: Es gibt eine klare Kostentrennung in Abwasser und Trinkwasser durch die schon gesetzlich geforderte Spartenrechnung und keine Vermischung. Dadurch ist eine klare Kostenzuordnung und saubere Kalkulationsgrundlage gewährleistet.

Unsere Wasser- und Abwasserpreise sind im Vergleich zu unseren Nachbarn hoch. Warum? In Coswig gab es die richtige Grundsatzentscheidung durch den Stadtrat, keine Anschlussbeiträge zu erheben. Damit sind viel höhere Kosten Bestandteil der Kalkulation. Oder wäre es Ihnen lieber, wenn WBV und WGC wegen der Anschlussbeiträge insolvenzgefährdet sind, denn diese hätten jeweils mehrere Millionen EUR bezahlen müssen.

Fragen Sie Ihren Vermieter, was ihm lieber ist. Ein Anschlussbeitrag in Millionenhöhe und niedrige Trink- und Abwasserpreise mit geringen Grundgebühren oder höhere Trink- und Abwasserpreise mit höheren Grundgebühren ohne Anschlussbeiträge.

17 August, 2010 15:56
Red. Anmerkung:
Der obige Text erschien hier im Blog zunächst als Kommentar. Wir halten ihn für so informativ und anschaulich, daß er nunmehr in Absprache mit Herrn Schubert auf der Hauptseite erscheint, der besseren Ereichbarkeit wegen..

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