„Stadtrat bestätigt den Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009“
von Dagmar Gorek
von Dagmar Gorek
Stadträtin
Solche oder eine ähnliche Formulierung werden wir im nächsten Coswiger Amtsblatt lesen können. Was verbirgt sich dahinter?
Eine gewaltige Anstrengung unserer Stadtverwaltung zum Zwecke der Umstellung der bisherigen kameralistischen Haushaltsführung mit Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf die drei Komponenten der Doppik (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung).
Dazu war die Bewertung des gesamten Anlagevermögens (Sachanlagevermögen und Finanzanlagen) und des Umlaufvermögens der Stadt Coswig und die Gegenüberstellung der sich daraus ergebenden Aktiva mit anderen Kenngrößen der Haushaltsführung (Passiva) in einer Bilanz notwendig.
Durch Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2003 ist die Doppik auf kommunaler Ebene bis 2013 in allen Bundesländern einzuführen.
Mit der Haushaltssatzung 2009 begann für Coswig das erste doppische Haushaltsjahr. Erste Entwürfe der Eröffnungsbilanz wurden dem Finanzausschuss regelmäßig im Verlaufe des Jahres 2009 vorgestellt. Erst Ende 2010 liegt der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit seiner Empfehlung an den Stadtrat vor.
Pro und kontra Doppik
Durch die Interpretation einzelner Kennziffern der Bilanz können sehr genaue Aussagen zur Vermögens- und Finanzlage der Großen Kreisstadt Coswig getroffen werden. Durch die Kosten- Leistungsrechnung ist eine bessere Grundlage für Entscheidungen, ob Leistungen durch Eigenerstellung oder Fremdbezug günstiger zu erbringen sind, gegeben. Eine strategische Ressourcenplanung ist möglich.
Dennoch verhalten sich die Kommunen sehr zögerlich und zurückhaltend. Etwa 51% der Kommunen haben noch keine Projektplanung aufgestellt und auch noch nicht mit der Inventarisierung begonnen.
Auf der kommunalpolitischen Konferenz 2010 zum Thema „Kommunale Haushalte und Finanzen im Umbruch“ setzte sich als letzter Redner ein Fachhochschuldozent a.D. und jetziger Gemeinderat in Baden- Württemberg kritisch mit der Doppik auseinander. Für ihn sei Doppik (Doppelte Buchführung in Konten oder kaufmännische Buchführung) für kommunale Haushalte wesensfremd. Kommunen seien keine Kaufleute, sondern müssen demokratisch legitimiert Leistungen für das Gemeinwohl erbringen.
Auch der Begriff „Produkte“ passe nicht zu den Gemeinden. Die Entgeltlichkeit steht mit dem Produkt in Verbindung. Kommunen bieten jedoch Leistungen auch ohne Entgelt an. Die Verfassungen der Länder fordern von den Kommunen die stetige und dauerhafte Aufgabenerfüllung, aber keine Produkte usw. (nachzulesen bei Kommunal-Info 09/2010 des KFS e.V.).
Der Umstieg auf die Doppik verursacht Kosten und Arbeitsaufwand. Keine Frage!
Für Coswig war das ein Grund, lieber eher als später damit zu beginnen.
Unsere Fraktion hat den Prozess aktiv begleitet und konnte so dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Eine gewaltige Anstrengung unserer Stadtverwaltung zum Zwecke der Umstellung der bisherigen kameralistischen Haushaltsführung mit Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf die drei Komponenten der Doppik (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung).
Dazu war die Bewertung des gesamten Anlagevermögens (Sachanlagevermögen und Finanzanlagen) und des Umlaufvermögens der Stadt Coswig und die Gegenüberstellung der sich daraus ergebenden Aktiva mit anderen Kenngrößen der Haushaltsführung (Passiva) in einer Bilanz notwendig.
Durch Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2003 ist die Doppik auf kommunaler Ebene bis 2013 in allen Bundesländern einzuführen.
Mit der Haushaltssatzung 2009 begann für Coswig das erste doppische Haushaltsjahr. Erste Entwürfe der Eröffnungsbilanz wurden dem Finanzausschuss regelmäßig im Verlaufe des Jahres 2009 vorgestellt. Erst Ende 2010 liegt der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit seiner Empfehlung an den Stadtrat vor.
Pro und kontra Doppik
Durch die Interpretation einzelner Kennziffern der Bilanz können sehr genaue Aussagen zur Vermögens- und Finanzlage der Großen Kreisstadt Coswig getroffen werden. Durch die Kosten- Leistungsrechnung ist eine bessere Grundlage für Entscheidungen, ob Leistungen durch Eigenerstellung oder Fremdbezug günstiger zu erbringen sind, gegeben. Eine strategische Ressourcenplanung ist möglich.
Dennoch verhalten sich die Kommunen sehr zögerlich und zurückhaltend. Etwa 51% der Kommunen haben noch keine Projektplanung aufgestellt und auch noch nicht mit der Inventarisierung begonnen.
Auf der kommunalpolitischen Konferenz 2010 zum Thema „Kommunale Haushalte und Finanzen im Umbruch“ setzte sich als letzter Redner ein Fachhochschuldozent a.D. und jetziger Gemeinderat in Baden- Württemberg kritisch mit der Doppik auseinander. Für ihn sei Doppik (Doppelte Buchführung in Konten oder kaufmännische Buchführung) für kommunale Haushalte wesensfremd. Kommunen seien keine Kaufleute, sondern müssen demokratisch legitimiert Leistungen für das Gemeinwohl erbringen.
Auch der Begriff „Produkte“ passe nicht zu den Gemeinden. Die Entgeltlichkeit steht mit dem Produkt in Verbindung. Kommunen bieten jedoch Leistungen auch ohne Entgelt an. Die Verfassungen der Länder fordern von den Kommunen die stetige und dauerhafte Aufgabenerfüllung, aber keine Produkte usw. (nachzulesen bei Kommunal-Info 09/2010 des KFS e.V.).
Der Umstieg auf die Doppik verursacht Kosten und Arbeitsaufwand. Keine Frage!
Für Coswig war das ein Grund, lieber eher als später damit zu beginnen.
Unsere Fraktion hat den Prozess aktiv begleitet und konnte so dem Beschlussvorschlag zustimmen.