Freitag, 14. Oktober 2011
(Sächsische Zeitung)
Erste Mietminderungen wegen Bahnlärms
Von Torsten Oelsner
Bis zu 20 Prozent weniger Kaltmiete sind möglich. Aber nicht alle Betroffenen dürfen reduzieren.
Die Bewohner der Coswiger Neubaugebiete in Bahndammnähe sind verstärkt vom Bahnlärm betroffen. Jetzt haben die ersten Mietminderung angekündigt. Die Vermieter wollen mit der Bahn Kontakt aufnehmen. Foto: Kube
Coswig. Der Mieterverein Meißen hat derzeit gut zu tun. Die großen Umbaumaßnahmen besonders im Coswiger Wohngebiet Dresdner Straße hätten für einen starken Zuwachs an neuen Mitgliedern geführt, so die Führung des Mietervereins.
Jetzt mehren sich auch die Fälle, in denen Mieter die Miete wegen des unerträglichen Bahnlärms mindern. „Zwischen 15 und 20 Prozent der monatlichen Kaltmiete kann man wegen Lärm mindern“, so Irene Seifert. Die Coswiger Rechtsanwältin ist neben Eyk Schade zweite Vorsitzende des Mietervereines Meißen und Umgebung. Die Begründung der Minderung liefert der Paragraph 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach das Einbehalten von Teilen des Mietzinses möglich ist, wenn es eine Änderung des vertragsgemäßen Zustandes gibt. Und das sei beim Thema Bahnlärm eindeutig der Fall. Der Mieter selbst müsse die Miete mindern, das aber seinem Vermieter mitteilen. Der wiederum könne sich nicht auf „höhere Gewalt“ oder mit der Bemerkung, es sei nicht seine Schuld herausreden. Die Änderung des „vertragsgemäßen Zustandes“ sei eine Sache an sich. Dem Vermieter bleibe nur, gegen diese Störung seiner Verträge vorzugehen. Diese Mietminderung gelte ausschließlich für Altverträge. Wer jetzt neu beispielsweise in einen der umgestalteten Blocks in Coswig einziehe, akzeptiere mit seinem neuen Mietvertrag auch den Lärm als Bestandteil oder muss binnen weniger Tage nach dem Einzug seine Minderung geltend machen.