OP gut überstanden - Fraktionsvorsitzender wohlauf

Dr. Franz lobt vorzügliche Behandlung in Elblandklinikum Radebeul
Der Stadtrat topfit als Gast im Hof
des alten Rathauses zu Strasbourg
(Archivbild)
Aufgrund einer wiederholt auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigung begab sich der Vorsitzende der Linksfraktion im Coswiger Stadtrat Dr.  Franz vorgestern zu einer ärztlichen Untersuchung, während der spontan eine weitere akute Verschlechterung des Befindens eintrat. Das war Glück im Unglück - die Voraussetzungen waren optimal für einen schnell helfenden medizinischen Eingriff.
Nach ärztlicher Versorgung durch den anwesenden Chefarzt ist Dr. Franz heute bereits wieder auf den Beinen, wie er am Telefon berichtet. Er bedankt sich für alle guten Wünsche "vom Spitzgrund bis zur Elbe" und ist zuversichtlich, seine Tätigkeit als Stadtrat schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

Vereinzelt in Coswig zu hörende Unkenrufe wie "... jetzt  hat ihn die *** wohl doch geschafft ..." sind somit gegenstandslos.

Erste Pressereaktion zum Thema "Bahnlärm und Wohnen"

Für Nicht-SZ-Leser (Wir empfehlen ausdrücklich das Abonnement!)

Freitag, 14. Oktober 2011

(Sächsische Zeitung)

Erste Mietminderungen wegen Bahnlärms

Von Torsten Oelsner

Bis zu 20 Prozent weniger Kaltmiete sind möglich. Aber nicht alle Betroffenen dürfen reduzieren.


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Die Bewohner der Coswiger Neubaugebiete in Bahndammnähe sind verstärkt vom Bahnlärm betroffen. Jetzt haben die ersten Mietminderung angekündigt. Die Vermieter wollen mit der Bahn Kontakt aufnehmen. Foto: Kube
Coswig. Der Mieterverein Meißen hat derzeit gut zu tun. Die großen Umbaumaßnahmen besonders im Coswiger Wohngebiet Dresdner Straße hätten für einen starken Zuwachs an neuen Mitgliedern geführt, so die Führung des Mietervereins.

Jetzt mehren sich auch die Fälle, in denen Mieter die Miete wegen des unerträglichen Bahnlärms mindern. „Zwischen 15 und 20 Prozent der monatlichen Kaltmiete kann man wegen Lärm mindern“, so Irene Seifert. Die Coswiger Rechtsanwältin ist neben Eyk Schade zweite Vorsitzende des Mietervereines Meißen und Umgebung. Die Begründung der Minderung liefert der Paragraph 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach das Einbehalten von Teilen des Mietzinses möglich ist, wenn es eine Änderung des vertragsgemäßen Zustandes gibt. Und das sei beim Thema Bahnlärm eindeutig der Fall. Der Mieter selbst müsse die Miete mindern, das aber seinem Vermieter mitteilen. Der wiederum könne sich nicht auf „höhere Gewalt“ oder mit der Bemerkung, es sei nicht seine Schuld herausreden. Die Änderung des „vertragsgemäßen Zustandes“ sei eine Sache an sich. Dem Vermieter bleibe nur, gegen diese Störung seiner Verträge vorzugehen. Diese Mietminderung gelte ausschließlich für Altverträge. Wer jetzt neu beispielsweise in einen der umgestalteten Blocks in Coswig einziehe, akzeptiere mit seinem neuen Mietvertrag auch den Lärm als Bestandteil oder muss binnen weniger Tage nach dem Einzug seine Minderung geltend machen.

Kurze Antwort auf einen wortreichen Vorschlag

Presseerklärung
DIE LINKE.Coswig


Wir unterstützen die Entscheidung unseres Fraktionsvorsitzenden Dr. Franz, sein Mandat für das Wohl unserer Stadt unverändert auszuüben.



Evelin Pörnyeszi
für den Ortsvorstand
DIE LINKE Coswig
Monika Rasser
für die Fraktion
DIE LINKE Coswig

Coswig, den 10.10.2011

Mal etwas über eine "ferne Zukunft" - unsere Gegenwart

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