Wasserpreise und Tatsachen

Eine sachliche Klarstellung 
von Thomas Schubert
Bürgermeister in Coswig

Da sich die Falschaussagen häufen und teilweise unternehmensschädliche Behauptungen aufgestellt werden, folgende Dinge zur Klarstellung.

1. Eine Neukalkulation der Abwassergebühren war nötig, da das Finanzamt auf eine Kostendeckung gedrungen hat. Ein ordentlicher Kaufmann arbeitet mindestens kostendeckend, sonst ist das Gewerbe Liebhaberei und ein Steuerabzug wird versagt. Somit waren höhere Preise nötig, um die Kostendeckung zu erreichen. Zur Klarstellung: Die Gemeinschaftskläranlage ist im Normalfall zu ca. 90 % ausgelastet, in Spitzenlastzeiten (Regen) sogar überlastet (120 %). Da Leitungsnetze und Klärwerke auf Spitzenlasten auszulegen sind, ist das Klärwerk eher zu klein als zu groß. Ein eigenes Klärwerk nur für Coswig wäre viel teurer und ineffizienter gewesen.

2. Im Rahmen der Neukalkulation von Trink- und Abwasserpreisen erfolgte die Umstellung auf eine 5-Jahres-Kalkulation. Damit waren die bereits bekannten Preissteigerungen im Trinkwasserbezug ab 2011 neben den allgemeinen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Es ist damit entbehrlich, die in der Natur der Sache liegende jährliche Preiserhöhung einer 1-Jahres-Kalkulation über 5 Jahre auszumitteln. Damit entfällt auch der jährlich negative Stadtmarketingeffekt der Presseberichterstattung zu Preiserhöhungen. Diese Preise sind nun für 5 Jahre konstant und für alle planbarer (auch für die Vermieter im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlungen).

3. Wesentlichster Baustein der neuen Grundgebührenstruktur ist die Beseitigung bestehender (wahrscheinlich ungesetzlicher) Ungleichbehandlungen. Die Eigenheimgrundstücke werden bei den Grundgebühren im bisherigen Bezugspunkt Zählergröße ungleich zu den Mietwohnungen auf Grund der Umlegungsart auf die Mieter behandelt. Mit einer Bezugseinheit Haushalt lassen sich die Grundgebühren nun auch bei Mietern direkt und gerecht umlegen. Die Dimensionierung von Wasserleitungen und damit die Fixkosten haben etwas mit der Anzahl der angeschlossenen Haushalte zu tun. Somit kommt eine haushaltsbezogene Fixkostenverteilung dem Gleichbehandlungsgrundsatz viel näher als eine zählergrößenabhängige Grundgebühr.

Noch eine Bemerkung am Rande: Es gibt eine klare Kostentrennung in Abwasser und Trinkwasser durch die schon gesetzlich geforderte Spartenrechnung und keine Vermischung. Dadurch ist eine klare Kostenzuordnung und saubere Kalkulationsgrundlage gewährleistet.

Unsere Wasser- und Abwasserpreise sind im Vergleich zu unseren Nachbarn hoch. Warum? In Coswig gab es die richtige Grundsatzentscheidung durch den Stadtrat, keine Anschlussbeiträge zu erheben. Damit sind viel höhere Kosten Bestandteil der Kalkulation. Oder wäre es Ihnen lieber, wenn WBV und WGC wegen der Anschlussbeiträge insolvenzgefährdet sind, denn diese hätten jeweils mehrere Millionen EUR bezahlen müssen.

Fragen Sie Ihren Vermieter, was ihm lieber ist. Ein Anschlussbeitrag in Millionenhöhe und niedrige Trink- und Abwasserpreise mit geringen Grundgebühren oder höhere Trink- und Abwasserpreise mit höheren Grundgebühren ohne Anschlussbeiträge.

17 August, 2010 15:56
Red. Anmerkung:
Der obige Text erschien hier im Blog zunächst als Kommentar. Wir halten ihn für so informativ und anschaulich, daß er nunmehr in Absprache mit Herrn Schubert auf der Hauptseite erscheint, der besseren Ereichbarkeit wegen..

Abschied von Rudi Müller (VVN/BdA)

Am 5. Juli 2010 verstarb in Coswig mit Rudi Müller einer der letzten aktiven Zeitzeugen des antifaschistischen Widerstandes im Kreis Meißen. Die Beisetzung erfolgte auf Wunsch der Angehörigen im engsten Familienkreis.

Freunde und Genossen sowie alle, denen Rudi fehlen wird, treffen sich zu stillem Abschied
am Donnerstag, dem 19. August um 10:00 Uhr am Friedhofseingang.
Der Ortstvorstand Coswig
DIE LINKE

Aus der Not eine Tugend machen?

Ein (mißlungener?) Versuch zur Wasser-Gerechtigkeit
von Dagmar Gorek
Stadträtin,

Die WAB Coswig (Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft) braucht mehr Geld für die Abwasserbeseitigung. Das ist keine Neuigkeit, denn die Fixkosten sind mit dem Entgelt für dessen Entsorgung schon lange nicht mehr zu stemmen.

Aber kann man deshalb den sozialen Frieden der Bürger Coswigs gefährden indem man Eigenheimbesitzer und Mieter der WGC (Wohnungsgenossenschaft Coswig) aufeinander hetzt?

Für die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser bezahlen die Kunden in Coswig zur Zeit ein Mengenentgelt und eine anschlussabhängige Grundgebühr. So müssen Bewohner von Einfamilienhäusern 9,60 Euro monatlich für ihren Trinkwasseranschluss (Qn 2,5) bezahlen. Die Bewohner eines großen Hauses mit 80 Wohnungen im Neubaugebiet dagegen teilen sich das Grundentgelt für einen Anschluss (Qn 10) in Höhe von 36,80 Euro, so dass jeder Haushalt nur knapp 50 Cent monatlich zahlt. So die Aussage vom Geschäftsführer der WAB.

Sind das aus der Luft gegriffene Beträge, die man einfach so über Bord werfen kann? Nein. Es war auch nicht beabsichtigt, bestimmte Einwohnergruppen zu schonen.

Diese Zahlen basieren auf Berechnungen zur verbrauchsabhängigen Kostendeckung, ihm liegen Kalkulationen zu Grunde. Dabei geht man davon aus, dass sich 100 m Wasserleitung schneller amortisieren, wenn z.B. 80 Mieter Wasser beziehen, als wenn ein Eigenheim damit zu versorgen ist. Das wird immer so sein und muss sich im Preis widerspiegeln. Erst die Bereitschaft der Bürger, in Mietgemeinschaften zu leben, macht ein effektives Versorgungssystem für Trinkwasser und eine zentrale Abwasserentsorgung möglich.

Diese Logik stellt man jetzt auf den Kopf und behauptet das Gegenteil. Man wirft den Mietern Schmarotzertum vor und spricht sogar von "Mietkonditionen in Neubaugebieten". Die Behauptung "Bislang musste eine Minderheit der Wasserabnehmer überproportional hohe Belastungen zugunsten der zahlenmäßigen Mehrheit auf sich nehmen." ist auch aus folgendem Grunde falsch:
Die Trinkwassersparte der WAB arbeitet seit Jahren kostendeckend und sogar gewinnbringend. Mit diesem Gewinn wird das Abwassergeschäft subventioniert. Daran sind alle Mieter Coswigs gleichermaßen beteiligt.

Die Grundgebühr Trinkwasser bei den Mietern zu erhöhen, bei gleichzeitiger Entlastung der Eigenheimbesitzer spült auf Grund ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit zusätzliches Geld in die Kasse und bedeutet noch mehr Subventionierung der Abwasserentsorgung.
Das werde ich nicht mittragen und verlange deshalb eine klare Trennung beider Dinge!

Die Gemeinschaftskläranlage Meißen oder anders formuliert die Mitgliedschaft Coswigs im Abwasserzweckverband hat sich als Luxus erwiesen und der Kanalbau zum "Hobby" entwickelt, welchen/s wir uns leisten wollen oder müssen. Daran sind alle Bürger Coswigs anteilmäßig zu beteiligen. Dies sollte durch den Preis und die Grundgebühr beim Abwasser passieren.
Das Absenken der verbrauchsabhängigen Mengenentgelte stellt den kausalen Zusammenhang zwischen den Medien Wasser/Abwasser und den insgesamt zu löhnenden Entgelten noch mehr in Frage.
05. August 2010

Ein Unbequemer zum Nachlesen

Nachruf für Rudi Müller (VVN/BdA Coswig)
von Reinhard Heinrich

Wenn ein Bequemer geht, dann fällt das nicht weiter auf. Rudi Müller war kein Bequemer, im Gegenteil. Am 5. Juli hat er uns verlassen, nachdem er sich der Öffentlichkeit von Coswig noch einmal zum 60. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus, im Sonnenschein des 8. Mai 2010 am Coswiger Ehrenmal der Roten Armee, gezeigt hatte. Mit Gehhilfe - aber aufrecht. So kannten wir ihn.

Meistgelesene Posts seit Blog-Beginn (mehr im Archiv rechts - oder via Suche)