Wir trauern

Alfred Schreier ist tot - wir werden ihn nicht vergessen

Über viele Jahre war Fred Ortsvorsitzender der PDS in Coswig. Zielstrebig, konsequent und partnerschaftlich hat er den Ortsvorstand geleitet und konstruktiv mit der Fraktion im Stadtrat zusammen gearbeitet.

Er und seine Frau Inge hatten einen gewichtigen Anteil daran, dass die Partei sich in Coswig einen sehr guten Ruf erwarb, indem sie aktiv am demokratischen Leben teilnahm und dadurch die gute Entwicklung der Stadt in anerkannter Weise mitbestimmte.

DIE LINKE Coswig

Was zu tun ist

Dietmar Bartsch wurde zwar kein Vorsitzender, durfte aber fast 7 Minuten lang sagen, worauf es für DIE LINKE jetzt ankommt



Video-Mitschnitt vom Bundesparteitag in Göttingen

Güteverhandlung von annehmbarer Güte

Dr. Franz erwartet ein Angebot

von Reinhard Heinrich

Dr. Franz - (3. v.l.) vor der Verhandlung
Die heutige Güteverhandlung am Meissener Amtsgericht hat dem Kläger Dr. Franz zumindest eine Hoffnung gebracht: Die Hoffnung auf ein Einlenken der Beklagten in Richtung Kompromiss. Durch wohlüberlegte Fragestellungen hat der Richter die Position der Wohnungsgenossenschaft Coswig (WGC), stets und immer alles richtig gemacht zu haben, ein wenig erschüttert.

Dr. Franz räumte hinsichtlich seiner Stadtratstätigkeit sofort einen stetigen und nie endenden Lernprozess ein. Auch der Coswiger Stadtverwaltung konnte zwar eine zumindest vorübergehend unentschiedene Haltung vorgeworfen werden, der anwesende Oberbürgemeister wurde allerdings nicht dazu gehört, was auch gegen die Prozessordnung gewesen wäre. Durch ihr Handeln allerdings zeigte sich die Stadt regelmässig zu Korrekturen bereit, wenn etwas nicht optimal verlaufen war.

Publikum vor Verhandlungsbeginn
Im beinahe überfüllten grossen Gerichtssal - die Verhandlung musste wegen des hohen Publikums-Andranges räumlich verlegt werden - kam als erstes die Hauptfrage an die WGC, welche Ziele und Absichten gegenüber Dr. Franz mit dem Ausschluss aus der Genossenschaft verfolgt worden seien. Die Antwort darauf bestand im wesentlichen im Vorwurf mangelnder Loyalität des Mitgliedes Dr. Franz gegenüber seiner Genossenschaft. Während die Beklagte sich mit öffentlichen Aussagen "Zurückhaltung auferlegte", habe Dr. Franz die Frage der öffentlichen Parkplätze mehrfach an die Öffentlichkeit gebracht.


Diese Differenz im Umgang mit der öffentlichen Sache (lat.: res publica): Beharren auf dem eigenen - als einzig richtig erkannten - festen Standpunkt gegenüber dem Franz'schen "Skeptizismus" ("An allem ist zu zweifeln." - René Descartes) soll nun aufgelöst werden.

Diskussion während der Pause
Das wäre gut für beide Seiten. Dr. Franz müsste mit seinen 81 Jahren nicht umziehen und die innergenossenschaftliche Demokratie bekäme Wachstumsimpulse. Denn auf eine Abmahnung vor den beiden Kündigungen hatte die WGC-Führung verzichtet. Ein Umgang mit dem Mitglied, der nicht von viel Wertschätzung geschweige denn Loyalität gegenüber den wichtigsten Personen, den Mitgliedern, kündet. Vorstände werden bekanntlich als Beschäftigte eingestellt, Mitglieder muss man gewinnen - und halten. Die Befugnisse der Vorstände sind lediglich durch die Mitglieder verliehen - auch wenn Mitglieder das manchmal - und Vorstände vielleicht sogar öfter - vergessen.


Gerichtstermin Dr. Franz versus WGC

Justitia
In Sachen
Klage gegen die Kündigung der Mitgliedschaft des langjährigen Genossenschaftsmitglieds Dr. Eckehard Franz durch die WGC
findet die öffentliche Verhandlung am 30. Mai 2012 um 9:00 Uhr im
Amtsgericht Meißen,
Haus Domplatz 3 (auf dem Burgberg) - Saal 2 im Erdgeschoss statt.

Meistgelesene Posts seit Blog-Beginn (mehr im Archiv rechts - oder via Suche)