Kreistagsfraktion war in Klausur

Bericht über die Klausurtagung der Kreistagsfraktion zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022


Die Fraktion beriet am 27.02.2021 gemeinsam mit der ersten Beigeordneten Frau Putz und dem Kämmerer Herrn Karch den Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022, der im März vom Kreistag gebilligt werden soll.

Einführend skizzierten Frau Putz und Herr Karch die finanzpolitischen Rahmenbedingungen denen sowohl der Doppelhaushalt als auch die Finanzplanung bis 2025 unterworfen sind: Die guten Jahre liegen im Konjunkturzyklus hinter uns und Corona verschlechtert die Finanzkraft der Kommunen zusätzlich. So ist mit einerseits sinkenden Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz zu rechnen und andererseits mit erhöhten Ausgaben zur sozialen Sicherung. Auch soll der Breitbandausbau verstärkt fortgeführt, und auf schmerzhafte Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben verzichtet werden (z.B. ÖPNV, Schülerbeförderung, Sportförderung, Musikschule, Volkshochschule, Tourismus, Feuerwehr, Wasserrettung, Katastrophenschutz, Wirtschaftsförderung, Vereine und Ehrenamt). Deren Streichen würde einerseits nur geringe Einsparungen bringen aber andererseits erhebliche Nachteile auf die Lebensqualität der Menschen im Landkreis bedeuten.

Der Doppelhaushalt 2021/2022 ist mit einem Umfang von 386 Mio. € in 2021 und 400 Mio. € in 2022 und einem negativen Gesamtergebnis von ca. 17 Mio. € Fehlbetrag pro Jahr aufgestellt. Da die Städte und Gemeinden unseres Kreises ähnliche Probleme haben, soll der Kreisumlagesatz als wichtigste Einnahmequelle des Landkreises nicht erhöht werden, sondern bei 33,88 % verbleiben.

Das Alles ist möglich, weil auf die angesammelten Rücklagen zurückgegriffen werden kann. Diese werden jedoch bis 2025 aufgebraucht sein. Weiterhin müssen zum Ausgleich des Haushalts Abschreibungen von sogenannten Basiskapital, also vom Wert aller Vermögensgegenstände der Eröffnungsbilanz des Kreises, vorgenommen werden.

Ein nach der Doppik erstellter Haushalt besteht aus den Ergebnishaushalt, wo die Erträge und Aufwendungen geplant, und als positives oder negatives Gesamtergebnis aufsaldiert werden, – und aus dem Finanzhaushalt wo ausgewiesen ist, wie sich dies auf die Mittel zum Ende des Haushaltsjahres auswirkt.

Der Ergebnishaushalt wird im Doppelhaushalt belastet durch steigende Aufwendungen für den Digitalpakt des Landkreises zum flächendeckenden Breitbandausbau, für die dringende Bereitstellung der Hard- und Software für Lehr- und Lerninhalte, durch höhere Personalkosten infolge von Tariferhöhungen, durch allgemeine inflationsbedingte Mehrkosten beim benötigten Material und den bezogenen Dienstleistungen. Weiterhin durch exorbitant steigende Fallzahlen im sozialen Bereich, die bereits seit 2020 deutlich zu spüren sind. Risiken sehen Frau Putz und Herr Karch deshalb in Corona-bedingt durch stark ansteigende Ausgaben für die Kosten der Unterkunft, für Bildung und Teilhabe nach dem Bundesteilhabegesetz und für die Jugendhilfe. Auch sind steigende aber unbedingt notwendige Mehraufwendungen für den Erhalt, den Ersatz und die Wartung der IT-Infrastruktur der Verwaltung zu verkraften. Wie wichtig letzteres ist, beweisen die aktuellen Ereignisse, wobei unser Landkreis hier offenbar gut aufgestellt ist.

So richtig und wichtig die hohen Sozialausgaben auch sind, – sie umfassen immerhin knapp 45 % des Kreishaushaltes, – so sehr bewegt uns Linke die Frage, nach deren Ursachen. „Was sind die gesellschaftlichen Ursachen für nicht funktionierende Familien? Darüber reden wir doch viel zu wenig!“ wirft Bärbel Heym ein grundlegendes Problem auf. „Warum gibt es in so vielen Familien finanzielle Sorgen, die dann das Wohl der Kinder gefährden und staatliche Eingriffe erfordern?“ Die Diskussion darüber nahm, wenn auch nicht direkt mit dem Haushalt verbunden, einen breiten Raum der Fraktionsberatung ein. Nichtsdestotrotz nimmt die Fraktion die sorgfältige Haushaltsplanung im Sozialbereich und die Sicherstellung der benötigten Finanzen für soziale Zwecke zustimmend zur Kenntnis.

Unsere Kreisstraßen können in den nächsten Jahren, bestenfalls unterhalten werden. Der Neubau umfasst nur noch wenige, bereits begonnene Maßnahmen, weil es keine Förderung des Freistaates mehr dafür gibt.

Als umfangsreichste freiwillige Aufgabe zahlt der Landkreis erhebliche Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen, Eisenbahn, Straßenbahn (Linie 4) und neu für die Fähren. Sie steigen von bisher rund 6 Mio. € auf 10 Mio. € in 2025 an, weil vor allem die Personalkosten unserer kreiseigenen Busgesellschaft tarifbedingt steigen, aber auch deren Sachkosten. Die Zuschüsse des Freistaates für das Plus-Bus-Netz sind nicht kostendeckend, sodass der Kreis zuschießen muss. Welche finanziellen Auswirkungen das längst überfällige und nun wenigstens angekündigte Bildungsticket haben wird, ist offen. Es wird befürchtet, dass der Freistaat die Kosten wieder nicht vollständig decken wird, und der Kreishaushalt dadurch zusätzlich belastet wird.

Der Finanzhaushalt wird neben dem Fehlbetrag aus dem Ergebnishaushalt durch stark steigende Zahlungen an den Kommunalen Sozialverband belastet, unserem Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe, sowie der Betreuung. Sie werden aus den genannten und auch weiteren Gründen (Das Angehörigenentlastungsgesetz befreit Angehörige mit einem Jahreseinkommen unter 100 T€ von Zuzahlung zur Pflege) von rund 28 Mio. € in 2020 auf 41 Mio. € in 2025 ansteigen. Dieser Anstieg ist offenbar unvermeidbar und wurde von der Verbandsversammlung auch mit Zustimmung der Vertreter des Kreises Meißen genehmigt.

Der Landkreis hält am Ziel der Schuldenfreiheit bis 2025 fest, wird die bestehenden Darlehen planmäßig und auch außerplanmäßig tilgen. Die dafür erforderlichen liquiden Mittel sind bis Ende 2022 gesichert.

Insgesamt vermittelt der vorgelegte Haushaltsansatz eine fachlich fundierte Aufstellung, wofür der Verwaltung Anerkennung gebührt. Die grundlegende politische Zielstellung kann unter den gegebenen Zwängen von uns Linken mitgetragen werden. Die Genossen unserer Fraktion werden in den folgenden Ausschussberatungen noch Verbesserungen im Detail anregen, zum Kreistag im März können wir diesem Haushalt zustimmen.

Rüdiger Stannek

Gedenken mit Abstand

 Wie Coswig trotzdem nicht vergisst

Mit Abstand - und Anstand - werden auch in diesem Jahr wieder Blumengebinde niedergelegt werden. Die Stadtverwaltung hat es im Amtsblatt mitgeteilt, worauf sich die Fraktionen des Stadtrates geeinigt haben: Auch dieses Jahr wieder - und - zusammen.

Ein bisschen unglücklich ist vielleicht die Formulierung, unser Oberbürgemeister werde "stattdessen in aller Stille ein Blumengebinde am Gedenkstein an der Karrasburg niederlegen." 

Wir wissen, das ist Tradition. Das hat er alljährlich getan - praktisch JEDER Oberbürgeremeister bisher. Und natürlich ist er gedanklich bei "seinen" Stadträten. Nur körperlich ist es heuer ein wenig zu riskant.


Und was "in aller Stille" betrifft: Dieser letzte der drei traditionsreichen Coswiger Gedenkorte war stets der, wo die Stille am besten "hörbar" war. Denn die Worte, die der OB dort ausgesprochen hatte, waren von großer Tiefe und großem Ernst, aber auch von Optimismus gekennzeichnet. Des stillen Gedenkens und Nachdenkens wert. 

Die Gespräche - nach der Stille - werden manchem von uns fehlen. Dort kamen Menschen miteinander ins Gespräch, die einander sonst das ganze Jahr nicht begegnet waren. Und es war ein Gedanke, ein Geist, eine Hoffnung, die sie vereinten.


"Um sechs, nach dem Krieg, im Kelch ..." - verabschiedete sich der brave Soldat Schwejk von seinem Freund Vodička bei der Mobilmachung 1914. 

Am 27. Januar, nach Corona, in der Bahnhofstraße ..." - sagen wir 2021. Und viele Coswiger nicken einander stumm zu.






 

Text und Fotos (Archiv)
R. Heinrich

Riesa von links: Erklärung zur Abstimmung von MdB Dr. André Hahn


Erklärung zur Abstimmung von MdB Dr. André Hahn, stellv. Vorsitzender und sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, im Bundestag am 18.11.2020 zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz

    

Ich habe gegen den Entwurf der Koalition für ein Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf Drucksache 19/23944 gestimmt und möchte dies mit nachfolgender Erklärung auch begründen.

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Riesa von links: Erklärung zur Abstimmung von MdB Dr. André Hahn

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